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Versicherungen
Für die Mitgliedsvereine und -Verbände des Sportbundes Rheinhessen sind zwei Versicherungen relevant:
Die gesetzliche Unfallversicherung (VBG)
Dabei handelt es sich um einen vom Gesetzgeber obligatorischen Unfallversicherungs-Schutz, mit dem Arbeitnehmer des Vereins oder Personen, die in arbeitnehmerähnlicher Funktion tätig sind (z.B. Übungsleiter/innen) abgesichert sind. Der Verein unterliegt dieser Versicherung - und ist damit auch zahlungspflichtig - , da er gesetzlich als Unternehmer gilt. Die Prämien für die Übungsleiter/innen und unbezahlte Arbeitskräfte des Vereins werden über eine Pauschale bezahlt, die der Sportbund zusammen mnit der Beitragsrechnung erhebt. Die entsprechenden Beträge müssen vom Verein also nicht gesondert an die Berufsgenossenschaft abgeführt werden.
Weitere Informationen für Sportvereine über gesetzlichen Unfallschutz, die Unfallverhütung und die Beitragspflicht.
Die Sportversicherung
Seit mehr als 55 Jahren Partner des Sports in Rheinhessen:
AachenMünchener Versicherungsbüro
Beauftragte für die Sportversicherung
Dirk Trendler (Mail: dirk.trendler [at] amv.de)
Peter Kobel (Mail: peter.kobel [at] amv.de)
Rheinallee 1
55116 Mainz
Tel: 06131-2814-214
Fax: 06131-2814-222
Die AachenMünchener Versicherung ist an alles anderen Wochentagen erreichbar unter der Telefonnummer: 0621-4101-154/189.

| S p o r t v e r s i c h e r u n g : Z u s a t z v e r s i c h e r u n g e n | |
| Die Zusatzversicherung | |
| Diese Grunddeckung kann natürlich nur eine gewisse Grundsicherung für jedes einzelne Mitglied darstellen, daher sollte jedes Mitglied selbst vorsorgen, um den etwaigen individuellen Versicherungsbedarf für sich zu ermitteln. | |
| Zusatzunfallversicherung für Kampfrichter, Schiedsrichter und ehrenamtliche Mitglieder | |
| Für diesen Personenkreis besteht die Möglichkeit eine Einzelunfallversicherung abzuschließen. | |
| Pkw-Zusatzversicherung | |
| Dieser Versicherungsschutz ist für alle Sport treibenden Vereine mittlerweile unerlässlich. | |
| Veranstalterhaftpflichtversicherung | |
| Bei nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen besteht über die Grunddeckung im Rahmenvertrag kein Versicherungsschutz. Weitere Infos folgen an dieser Stelle. | |
| Auslandsreisekrankenversicherung | |
| Über Ihren Sportversicherungsvertrag bei uns besteht Unfallversicherungsschutz, d.h. wenn aufgrund einer Sportverletzung ein Dauerschaden zurückbleibt, zahlen wir eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des Dauerschadens. | |
| Zusatzversicherung für die Teilnahme von Nichtmitgliedern | |
| Hier folgt die Regelung bei Teilnahme von Nichtmitgliedern an einer Veranstaltung des Vereins. | |
| Förderverein | |
| Einige Sportvereine haben zur Förderung bestimmter Abteilungen wie der Jugend, oder zur Förderung des gesamten Vereins zusätzlich Fördervereine neben dem allgemeinen Sportverein gegründet. | |
| Private Pferdehaftpflichtversicherung für Vereinsmitglieder | |
| Speziell für die Mitglieder der Pferdesportvereine besteht die Möglichkeit, zu Sonderkonditionen eine private Pferdehalterhaftpflicht abzuschließen. | |
| S p o r t v e r s i c h e r u n g : G r u n d d e c k u n g | |
| Vertrauensschadensversicherung | |
| Nachfolgend sind die Leistungen der Vertrauensschadensversicherung zu lesen. | |
| Rechtschutzversicherung | |
| Ein weiterer wichtiger Bestandteil im Rahmenvertrag ist die Rechtsschutzversicherung, über diese ist die Durchsetzung von Ansprüchen versichert. | |
| Haftpflichtversicherung | |
| Was bedeutet Haftpflicht? Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadensersatz, jedoch muss neben dem Verursachen des Schadens selbst, der Schädiger den Schaden verschuldet haben. | |
| Volksläufe, Sportabzeichen und Schnuppertraining | |
| Regelungen für den Breitensport und die Teilnahme von Nichtvereinsmitgliedern. | |
| Unfallversicherung | |
| Die Unfallversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des Rahmenvertrages. Alle Vereine genießen diesen Versicherungsschutz über den Rahmenvertrag. | |
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