AachenMünchener Versicherung
Die Sportversicherung
(weltweit) betrifft alle Mitglieder - Sportler, Betreuer, Übungsleiter, Vorstands- und Ausschussmitglieder und alle Personen, die ständig oder zeitweise mit der Wahrnehmung einer Aufgabe (durch den oder für den Verein oder die Organisation) betraut sind.Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung, während der Fahrt zum Sport (Wettkampf, Training usw.), bei der Sportausübung und auf der Rückfahrt (bis zum Betreten der Wohnung).
Die Zusammenfassung des Rahmenvertrages finden Sie hier....
Unfallmeldekarten und Schnupperkarten zum Ausdrucken finden Sie in unserem Downloadbereich (linke Navigation) in der Rubrik "Versicherungen".
Kontakt zu den Beauftragten für die Sportversicherung:
Dirk Trendler (Mail: dirk.trendler [at] amv.de)
Peter Kobel (Mail: peter.kobel [at] amv.de)
Rheinallee 1
55116 Mainz
Tel: 06131-2814-214
Fax: 06131-2814-222
Die Sprechstunde im Haus des Sports in Mainz findet immer am Donnerstag statt.
Die AachenMünchener Versicherung ist an allen anderen Wochentagen erreichbar unter der Telefonnummer: 0621-4101-154/189.

Versicherung von nichtsatzungsgemäßen Veranstaltungen
Auch Weinfeste und Discos sollten schriftlich beim Versicherungsbüro angemeldet werden!Die ersten Sonnenstrahlen im März lassen den kalten Winter vergessen und es beginnen auch schon die ersten Weinfeste. Um die Vereinskasse etwas aufzubessern, nehmen viele Sportvereine an diesen Festen mit einem Stand teil. Neben den Weinfesten gibt es auch noch diverse andere Veranstaltungen wie zum Beispiel öffentliche Konzerte, Ü30 Partys, Disco etc., die zum Aufbessern der Vereinskasse veranstaltet/mitgestaltet werden.
Wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus?
Über die Grunddeckung des Sportversicherungsvertrages genießen die Vereine und Mitglieder Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz. Dieser Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn es sich um eine satzungsmäßige Veranstaltung (Wettkampf, Training, Vorstandssitzung etc.) handelt.
Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für nichtsatzungsgemäße Veranstaltungen wie z.B. Stände und Ausschank bei Kirmes, Kerwe, öffentlichen Tanzveranstaltungen, gewerbliche Veranstaltungen sowie Straßen- und Gemeindefesten. Auf Antrag und Zahlung eines geringen Beitrages kann der Verein eine Zusatzversicherung „Haftpflichtversicherung für nicht satzungsgemäße Veranstaltungen – mit Unfall“ abschließen.
Umfang und Dauer dieser Zusatzversicherung:
Versicherungsschutz besteht für die Dauer der Veranstaltung einschließlich des Auf- und Abbaus.
Der Verein und die Helfer sind über diese Zusatzversicherung Haftpflichtversichert.
Die Deckungssummen betragen 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Für die vom Vorstand des Vereins als Helfer zur Durchführung der Veranstaltungen beauftragten Vereinsmitglieder und hierzu bestellte Nichtmitglieder, besteht Unfallversicherungsschutz bei Invaliditätsschäden sowie im Todesfall. Bitte melden Sie diese Veranstaltungen schriftlich vor der Veranstaltung bei Ihrem Versicherungsbüro per E-Mail an.
Zusatzversicherung für den Förderverein:
Vermehrt werden von den Sportvereinen zur Organisation von Veranstaltungen und zur Unterstützung des Vereins Fördervereine gegründet. Es handelt sich bei diesen Fördervereinen um eigenständige juristische Personen, die kein Mitglied im Sportbund sind und somit nicht über den Sportrahmenvertrag versichert sind.
Die Vorstände und aber auch die Helfer dieser Fördervereine sind zumeist die gleichen Personen wie im Sportverein. Damit im Schadenfall, Haftpflicht und auch Unfall, die finanziellen Risiken abgedeckt sind, sollten diese Vereine eine separate Vereinshaftpflichtversicherung und Unfallversicherung abschließen. Die AachenMünchener Versicherung hat speziell für Fördervereine analog zum Sportversicherungsvertrag eine Zusatzversicherung geschaffen.
Die Haftpflichtversicherung deckt dann Schadenersatzansprüche von Dritten gegenüber dem Verein ab. In der Unfallversicherung können die Mitglieder und Helfer des Fördervereins für Invaliditätsschäden und im Todesfall versichert werden. In der Unfallversicherung ist immer der direkte Weg zu den Veranstaltungen des Fördervereins mitversichert.
Bei Rückfragen stehe wir Ihnen gerne unter Tel 06131 / 28 14 214 zur Verfügung
Unfall oder Schadensfall - was nun?
Unfälle und Schadensfälle haben eines gemeinsam: Ihre Folgen sind negativ und deshalb möchte man sie vermeiden. Und doch lässt sich das Risiko auch mit noch so großer Umsicht zwar vermindern, aber nicht völlig ausschließen. Unfallversicherungen dienen dazu, den Schaden in einem solchen Fall so gut wie möglich zu begrenzen. Damit die Schadensregulierung möglichst reibungslos ablaufen kann, aber auch zur Vorbeugung gegen Missbrauch und Betrügereien, bestehen die Versicherer auf der Einhaltung von Vorgaben bei Melde- und Regulierungsverfahren.
Genauso ist dies auch bei der Sportunfallversicherung, die die Mitgliedsvereine des Sportbundes Pfalz für ihre Mitgliedsvereine abgeschlossen haben.
Die folgende Zusammenstellung erläutert, wann und wie der Unfall eines Vereinsmitgliedes bei der AachenMünchener Versicherung AG zu melden ist.
Wann melden?
Was melden – was beachten?
1. Bei der ersten Meldung
Kurze Schilderung der Ihnen bekannten Umstände bzw. Angaben, die im Formular verlangt werden (z. B. Unfallmeldekarte).
2. Allgemein
Alle angeforderten Informationen an die geforderten Stellen geben, das spart Zeit.
3. Unfalltod
Sterbeurkunde, ärztliche Todesbescheinigung und Unfallmeldekarte nachreichen.
4. Unfall-Invalidität
Art und Umfang der Dauerfolgen schriftlich angeben. Denken Sie daran, dass die Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht 18 Monate nach dem Unfalltag angemeldet sind.
5. Krankenhaustagegeld
Diese Deckung besteht nicht automatisch über den Rahmenvertrag. Bitte fragen Sie Ihren Vereinsvorstand, ob
dieses Risiko versichert ist. Wenn Versicherungsschutz besteht, stellen Sie bitte die Ansprüche schriftlich, und zwar mit einer Bescheinigung des Krankenhauses über die Diagnose und die Dauer der stationären Behandlung.
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Die gesetzliche Unfallversicherung (VBG)
Dabei handelt es sich um einen vom Gesetzgeber obligatorischen Unfallversicherungs-Schutz, mit dem Arbeitnehmer des Vereins oder Personen, die in arbeitnehmerähnlicher Funktion tätig sind (z.B. Übungsleiter/innen) abgesichert sind. Der Verein unterliegt dieser Versicherung - und ist damit auch zahlungspflichtig - , da er gesetzlich als Unternehmer gilt.
Die Prämien für die Übungsleiter/innen und unbezahlte Arbeitskräfte des Vereins werden über eine Pauschale bezahlt, die der Sportbund zusammen mit der Beitragsrechnung erhebt.
Die entsprechenden Beträge müssen vom Verein also nicht gesondert an die Berufsgenossenschaft abgeführt werden.
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Die "freiwillige Unfallversicherung für ehrenamtliche Vorstände und Beauftragte"
Der Gesetzgeber und die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) haben erkannt, dass die Absicherung ehrenamtlich Engagierter verbessert werden muss. Durch das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVGM), das am 05. November 2008 in Kraft getreten ist, wurde der ehrenamtliche Personenkreis erweitert, der freiwillig versichert werden kann.
Das Hinweisblatt hierzu finden Sie hier...
Das Antragsformular zum Ausdrucken finden Sie hier...
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