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Mitgliedschaft im Sportbund Rheinhessen
Die Aufgaben des Sportbundes Rheinhessen.jpg)
Der Sportbund Rheinhessen e.V. ist eine Dachorganisation für alle sporttreibenden Vereine und Fachverbände in Rheinhessen sowie der Fußballvereine und Abteilungen n den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld. Damit ist der Sportbund Rheinhessen zuständig für
* Rund 920 Vereine, davon 45 Großvereine mit mehr als 1000 Mitgliedern
* Sechs Sportkreise (Stadt Mainz,Stadt Worms,Alzey-Worms,Mainz-Bingen, Birkenfeld und Bad Kreuznach)
* 56 Fachverbände
* Rund 277.000 Mitglieder in den Sportvereinen
Wer kann Mitglied werden und wie wird die Mitgliedschaft erworben?
Die Mitgliedschaft von Vereinen und Verbänden im Sportbund Rheinhessen ist im § 3 der Satzung des Sportbundes geregelt. Über die Aufnahme entscheidet in der Regel das Präsidium. Ein Verein, der die Mitgliedschaft erwerben will, muss insbesondere folgende Bedingungen erfüllen:
- Er muss vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein.
- Er muss Mitglied in einem Fachverband sein, der seinerseits Mitglied im Sportbund Rheinhessen und/oder im Landessportbund Rheinland-Pfalz ist. In begründeten Ausnahmefällen ist die Aufnahme von Einzelvereinen für eine begrenzte Zeit von maximal zwei Jahren möglich. Über die Aufnahme entscheidet in diesem Fall der Hauptausschuss.
- Er muss die Satzung und die Ordnungen des Sportbundes Rheinhessen anerkennen.
- Die Vereinssatzung, vom Vorstand unterzeichnet.
- Ein Verzeichnis der Vorstandsmitglieder und ihrer Funktionen.
- Eine Information über die Mitgliederzahl, die betriebenen Sportarten und die Höhe der Mitgliedsbeiträge.
- Der Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes (der Sportbund bietet über seinen Versicherungspartner AachenMünchener eine umfassende Unfall- und Haftpflichtversicherung an).
- Der Nachweis der Mitgliedschaft in einem Fachverband (s.o.).
- Der Nachweis der Gemeinnützigkeit (s.o.).
Aufnahmemodalitäten in den Sportbund Rheinhessen
Sportbundbeitrag - wie setzt er sich zusammen?
Mindestmitgliedsbeiträge - warum?
Vorteile der Mitgliedschaft beim Sportbund Rheinhessen
Spendenregelungen sind hier zu finden
Satzung des Sportbundes Rheinhessen, zuletzt geändert am 20. Mai 2006
Vorstandswechsel - Ihr Vereinsvorstand hat sich verändert? Bitte das Formular ausfüllen und an die Geschäftsstelle (06131-2814-222) faxen.
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